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sozialer Wohnungsbau

Der Markt Kösching fördert mit folgender Richtlinie den sozialen Wohnungsbau:

 

Richtlinien des Marktes Kösching
zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus

 

Auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates Kösching vom 15.10.2015 werden folgende Richtlinien erlassen:

 

1. Fördergegenstand

 

Errichtung von Mietwohnungen für den sozialen Geschosswohnungsbau

 

2. Förderkriterien

 

Die Förderkriterien des Marktes Kösching richten sich gleichlautend nach den Förderkriterien des Landkreises Eichstätt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

 

3. Haushaltsvorbehalt

 

Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung des Marktes dar. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Markt Kösching wird über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Förderung alljährlich entscheiden.

 

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

 

Diese Richtlinien treten am 01.10.2015 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.