sozialer Wohnungsbau
Der Markt Kösching fördert mit folgender Richtlinie den sozialen Wohnungsbau:
Richtlinien des Marktes Kösching
zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates Kösching vom 15.10.2015 werden folgende Richtlinien erlassen:
1. Fördergegenstand
Errichtung von Mietwohnungen für den sozialen Geschosswohnungsbau
2. Förderkriterien
Die Förderkriterien des Marktes Kösching richten sich gleichlautend nach den Förderkriterien des Landkreises Eichstätt in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
3. Haushaltsvorbehalt
Die Förderung stellt eine freiwillige Leistung des Marktes dar. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Markt Kösching wird über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Förderung alljährlich entscheiden.
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 01.10.2015 in Kraft und gelten bis auf Widerruf.