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Verordnung zum Passgesetz ab 01.05.2025

 

Verordnung zum Passgesetz ab 01.05.2025

 

Das Bundesinnenministerium hat in verschiedenen Schreiben angekündigt, dass Sie ab dem 01.05.2025 die Möglichkeit haben werden, Ihre Passbilder über ein cloudbasiertes Verfahren an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt übermitteln zu können.

 

Der Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto haben sich über 2.000 Geschäfte und ortsansässige Fotografen angeschlossen. Gemeinsam haben sie eine Lösung nach der geforderten Technischen Richtlinie BSI TR-03170 entwickelt und werden diese bereitstellen.

 

Auf der Website www.e-passfoto.de/teilnehmer können Sie prüfen, ob es auch jeweils bei Ihnen vor Ort Fotografen, Fotostudios oder Fotohändler gibt, die sich der Arbeitsgemeinschaft angeschlossen haben.

 

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