Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer
Anhebung der Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 20.06.2024 werden die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer rückwirkend zum 01.01.2024 angehoben.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B erhöhen sich jeweils von 330 v. H. auf 350 v.H.
Bei der Gewerbesteuer wird der Hebesatz von 380 v. H. auf 390 v.H. erhöht.
Im September 2024 werden die Änderungsbescheide per Post versendet.
Die Grundsteuerbescheide 2024 werden noch auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Grundlagen berechnet.
Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus.