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Fälligkeiten der Abschläge für Abfallentsorgungsgebühren, Grundsteuern und Hundesteuer:

Es werden keine jährlichen Grundsteuer-, Müll- und Hundesteuerbescheide mehr versandt, 

da die Fälligkeiten jeweils für die Folgejahre gelten.

 

Erst bei Änderungen erhalten Sie einen neuen Bescheid.

 

Falls Sie dem Markt Kösching kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir auf folgende Fälligkeiten zu achten und die 

festgesetzten Ratenbeträge unaufgefordert zu überweisen.

Müllgebühren und Grundsteuern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.  

Hundesteuern: 15.02.

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