Fälligkeiten der Abschläge für Abfallentsorgungsgebühren, Grundsteuern und Hundesteuer:
Es werden keine jährlichen Grundsteuer-, Müll- und Hundesteuerbescheide mehr versandt,
da die Fälligkeiten jeweils für die Folgejahre gelten.
Erst bei Änderungen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Falls Sie dem Markt Kösching kein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir auf folgende Fälligkeiten zu achten und die
festgesetzten Ratenbeträge unaufgefordert zu überweisen.
Müllgebühren und Grundsteuern: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Hundesteuern: 15.02.