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Förderung von Balkonkraftwerken, Ablaufende: 31.07.2024

 
 

Der Marktgemeinderat des Marktes Kösching hat in seiner Sitzung vom 25.05.2023 die Förderung von Balkonkraftwerken beschlossen. Maßgeblich für das Programm sind die Richtlinien des Marktes Kösching zur Förderung von Balkonkraftwerken.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Was wird gefördert?  
Die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sog. Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte) innerhalb des Gemeindegebiets Kösching

Wie hoch ist die Fördersumme?
150,00 € je Haushalt und je Wohneinheit

Wer wird gefördert?
Eigentümer eines Ein-/Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung im Markt Kösching sowie Mieter einer Wohnung im Markt Kösching, die jeweils mit Hauptwohnsitz im Antragsobjekt gemeldet sind sowie örtliche Vereine und gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen.

Wie viele Balkonkraftwerke können gefördert werden?
100 pro Jahr
Wer ist zuständig?
Frau Hoeber (Tel.: 08456 9891-21, E-Mail: )
 

Die o. g. Richtlinien zum Förderprogramm und den entsprechenden Antrag finden Sie untenstehend unter Downloads

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Markt Kösching besteht.